Konzil (lateinisch)
beziehungsweise Synode (griechisch) bezeichnet im Allgemeinen eine Versammlung,
meist in kirchlichen Angelegenheiten. Im ostkirchlichen Bereich wird manchmal
auch die männliche Wortform der Synod benutzt.
Im Speziellen unterscheidet man:
In den Konzilien, beziehungsweise der Synoden versammelten sich die Vertretern der Gemeinden oder Patriarchate. Viele dieser Versammlungen hatten lokalen Charakter. Einige hatten aber im gesamtkirchlichen Rahmen über zentrale Glaubensfragen zu urteilen, und wurden später ökumenische Konzile genannt. Diese Konzile wurden meist dann notwendig, wenn verschiedene theologische Ansichten zu politisch und gesellschaftlich relevanten Polarisierungen innerhalb der Kirche geführt hatten.
Das erste überlieferte Konzil ist das Apostelkonzil von Jerusalem das etwa im Jahre 49 tagte. Eine Erwähnung findet sich in der Apostelgeschichte.
Es gab im ersten Jahrtausend neben zahlreichen lokalen Konzilen sieben allgemeine Konzile der gesamten Kirche, die heute ökumenische Konzile genannt werden. Die Lehren dieser Konzile werden von der orthodoxen, katholischen und vielen protestantischen Kirchen anerkannt werden.
Neben den ökumenischen gab es viele lokale Konzile auf verschiedenen Stufen, aus denen aber keine allgemein gültigen Entscheide hervorgingen, außer falls deren Entscheidungen später von ökumenischen Konzilen übernommen wurden, wie es das 6. ökumenische Konzil im Hinblick auf einige lokale Konzile des 4. Jahrhunderts tat.
Ökumenisch wird ein Konzil immer dann genannt, wenn seine Teilnehmer die ganze Kirche repräsentieren. Dies ist dabei räumlich wie auch theologisch zu verstehen. Einzelne Konzile wurden erst durch die Rezeption ihrer Beschlüsse zu Ökumenischen Konzilen aufgewertet.
Die ersten Ökumenischen Konzile wurden vom Römischen Kaiser einberufen, ihre Ergebnisse wurden von ihm bestätigt. Diese Praxis wurde später vom Römischen Papst übernommen.
Die Tendenz, die eigene Theologie als die alleinige Wahrheit wahrzunehmen und damit den Anspruch zu verknüpfen, die einzige wahre Kirche zu vertreten, führte dazu, dass in späterer Zeit einzelne christliche Konfessionen ihrerseits Ökumenische Konzile einberiefen.
In der Orthodoxie sind die ökumenischen Konzile die höchste institutionelle Entscheidungs-Instanz. Allerdings gelten sie nicht als per se unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilen, die sich selbst als "ökumenisch" bezeichnet hatten, dieser Status später von einem anderen Konzil aberkannt, wegen mangelnder Zustimmung in der Bevölkerung. Nur die Kirche als ganzes gilt als unfehlbar, wobei offenbleibt in welchen Institutionen, Gremien, oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit jeweils äußert, denn: "Der Geist weht, wo er will."
Im Katholizismus ist das entscheidende Kriterium dafür, ob ein Konzil ökumenisch ist oder nicht, seine Leitung durch den Papst oder seine Beauftragten, sowie die Zustimmung des Papstes zu seinen Beschlüssen.
Die ersten beiden Konzile
werden von nahezu allen Christlichen Kirchen anerkannt. Nach Abspaltung der Monophysitischen und Nestorianitischen Kirchen, wurden die folgenden fünf Konzile
von der Reichskirche anerkannt. Damit erkennen auch die heute orthodoxen, katholischen und die meisten evangelischen Kirchen die insgesamt sieben ökumenischen Konzile an; beim siebten Konzil gibt es jedoch große Vorbehalte evangelischerseits.
Bei den Evangelischen Kirche werden zwar die Ergebnisse der Konzile größtenteils akzeptiert, allerdings gilt laut Luther: "Auch Konzile können irren". Ihnen ist immer dann zuzustimmen, wenn ihre Lehre im Einklang mit der Bibel steht. Andernfalls ist kein Christ verpflichtet, sie anzuerkennen. Probleme treten häufig bei der Anerkennung des siebenten Konzil auf.
Weitere Informationen zu den Konzilien unter:
http://www.klosterkirchberg.de/Lexi/kxkon.htm und unter
http://theol.uibk.ac.at/leseraum/texte/250.html.
In der orthodoxen Kirche werden von manchen auch das pro-Photius-Konzil von 879 und das palamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt; die meisten bezeichnen diese Konzile lediglich als panorthodox, also alle orthodoxen Kirchen betreffend.
In der Orthodoxie sind die ökumenischen Konzile die höchste institutionelle Entscheidungs-Instanz. Allerdings gelten sie nicht als per se unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilen, die sich selbst als "ökumenisch" bezeichnet hatten, dieser Status später von einem anderen Konzil aberkannt, wegen mangelnder Zustimmung in der Bevölkerung. Nur die Kirche als ganzes gilt als unfehlbar, wobei offenbleibt in welchen Institutionen, Gremien, oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit jeweils äußert.
In den Evangelischen Kirchen wird meist der Begriff Synode gebraucht.
In der protestantischen Kirche in Deutschland sind die Synoden, auch "Landessynode" genannt (vgl. Landeskirche) die Organe der kirchlichen Selbstverwaltung. Diesen Synoden ist ein Mitwirkungsrecht bei der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung eingeräumt.
In presbyterianischen und reformierten Kirchen ist die allgemeine oder General-Synode das höchste Gremium, das gesamtkirchliche Entscheidungen treffen kann. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der einzelnen Gemeinden oder der regionalen Synoden, wobei Geistliche und Laien gleichberechtigt sind.
(aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie)
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